Hausordnung

Die Hausordnung dient der geregelten Benutzung, sowie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unseren Räumlichkeiten. Alle Gäste erkennen mit der Buchung eines Angebotes oder sonstigen Zugangsberechtigungen, spätestens jedoch mit dem Betreten unserer Anlage die Hausordnung als verbindlich an.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich, gleich aus welchem Grunde, in unserer Anlage aufhalten.
Foto, Audio und Videoaufnahmen sind in der Minigolfanlage erlaubt, nicht jedoch in den Escaperooms.
Unsere Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz. Für Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei mutwilligen Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Reinigungsaufwand.
Jeder Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er weder Dritte, noch sich selbst gefährdet und keinen Sachschaden anrichtet.
Es ist nicht gestattet unsere Anlage betrunken, unter Drogeneinfluss oder in einem sonstigen Zustand, der die Geschäfts-, Urteils- oder Reaktionsfähigkeiten in erheblichem Maße beeinträchtigt, zu betreten.
Es ist insbesondere nicht gestattet:

Parkflächen

Bei Nutzung unserer ausgewiesenen Parkplätzen verpflichten sich die Nutzer zu folgenden Einhaltungen:

Die Benutzung unserer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet bei bzw. für Personen- oder Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung für Personen oder Sachschäden, die den Besuchern durch Dritte entstehen sind ausgeschlossen.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Sie sind auf Anweisung des Betreibers berechtigt Gästen nach Maßgabe der Hausordnung Weisungen zu erteilen und Taschenkontrollen auf nicht erlaubte Gegenstände durchzuführen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Sicherheit und Ordnung in unserer Anlage darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) bleibt die Stellung eines Strafantrags vorbehalten